| Die Deutsche Energieagentur führt ab dem 04. Oktober 2011 eine bundeseinheitliche Expertenliste ein. Diese löst die Listen bei der BAFA, der Verbraucherzentrale und der KfW ab. Jedoch wird die dena hierfür jährliche Gebühren erheben, die die Energieberater nicht alleine tragen können und an die Verbraucher weitergeben werden. Die Kosten für eine Energieberatung-vor-Ort steigen hierdurch um bis zu 50 €.
Das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) und das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (BMVBS) haben gemeinsam vereinbart, dass zukünftig eine bundeseinheitliche Liste für Energieberater und Sachverständige geschaffen werden soll. Hierdurch soll es dem Verbraucher erleichtert werden, den passenden Experten für sein Neubau- oder Sanierungsvorhaben zu finden. Bislang musste er hierzu einen Sachverständigen aus einer der Listen der Kreditanstalt für Wiederaufbau, dem Bundesamt für Wirtschaft sowie der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. suchen, was nach Auskuft der dena zu einem Sanierungsstau geführt haben soll. Die Qualität der Beratungen soll durch häufigere Kontrollen gesteigert werden.
Ein etwaiger Sanierungsstau ist jedoch unseres Erachtens mehr den hohen bürokratischen Hürden und unzureichenden Fördersätzen den dem Fehlen eines Experten geschuldet. Während die Listen von den vor genannten Institutionen bislang kostenfrei geführt wurden, wird die Deutsche Energieagentur (dena) hierfür eine Verwaltungspauschale bei den Energieberatern erheben. Diese zusätzlichen Kosten können die Energieberater nicht allein tragen und müssen ihre Preise für Beratungsleistungen ab dem 01. Januar 2012 anpassen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
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Samstag, der 19.05.2012 10:30 Uhr.




