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Das Bundesumweltministerium verbessert ab sofort
die Förderkonditionen des Marktanreizprogramms für erneuerbare Energien (MAP).
Die Neuregelungen wurden im Rahmen der Eröffnung zur ISH in Frankfurt
bekanntgegeben und treten bereits mit dem heutigen Tag in Kraft.
Damit
werden die Fördermöglichkeiten für Solarkollektoren, Biomassekessel und
Wärmepumpen im Besonderen für den Zeitraum bis Ende 2011 deutlich angehoben.
Die Anpassungen gelten sowohl für die Basisförderungen als auch für
Bonusförderungen. Teilweise befristete Förderungen werden verlängert, bereits
eingestellte Förderungen werden teilweise mit neuen Anforderungen wieder
aufgenommen.
Förderung von Solarkollektoren:
Die Basisförderung für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und
Raumheizung wird bis zum 30. Dezember 2011 auf 120 €/m² Kollektorfläche erhöht.
Anschließend fällt die Förderung wieder auf ihr ursprüngliches Niveau von 90 €/m².
Für den zusätzlichen Austausch eines Heizkessels gegen einen neuen Brennwertkessel
wird der bisher befristete Kesseltauschbonus nun unbefristet verlängert. Der
Bonus (bislang 400 Euro) beträgt bis zum 30. Dezember 2011 600 Euro,
anschließend 500 Euro.
In Kombination mit einer Wärmepumpe oder einem Biomassekessel beträgt der
Kombinationsbonus für solarthermische Anlagen (bislang 500 Euro) nun bis
30. Dezember 2011 ebenfalls 600 Euro, anschließend 500 Euro.
Förderung von Biomassekesseln:
Die Förderungen für Pelletkessel, wasserführende Pelletöfen, und
Holzhackschnitzelanlagen bleiben unverändert. Emissionsarme
Scheitholzvergaserkesseln mit einem niedrigen Staubemissionswert von maximal 15
Milligramm pro Kubikmeter werden nun ebenfalls wieder gefördert. Die Anlagen entsprechen
damit bereits den ab 2017 geltenden Emissionsgrenzwerten der
Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) und werden mit pauschal 1.000
Euro bezuschusst.
Förderung von Wärmepumpen:
Das bisherige Förderniveau von Wärmepumpenheizungen bleibt ungefähr erhalten. Im
Zuge einer Überarbeitung der technischen Anforderungen für eine Förderung
wurden allerding die erforderlichen Jahresarbeitzahlen abgesenkt. Der
Berechnungsmaßstab der Förderung liegt nun die Wärmeleistung der
Wärmepumpenheizung und nicht mehr die Wohnfläche zu Grunde.
Weitere Informationen finden Sie direkt beim Bundesumweltministerium .
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Samstag, der 19.05.2012 10:20 Uhr.




