Samstag, der 19.05.2012 10:20 Uhr.
Bessere Förderkonditionen für erneuerbare Energien
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Das Bundesumweltministerium verbessert ab sofort die Förderkonditionen des Marktanreizprogramms für erneuerbare Energien (MAP). Die Neuregelungen wurden im Rahmen der Eröffnung zur ISH  in Frankfurt bekanntgegeben und treten bereits mit dem heutigen Tag in Kraft.
 
Damit werden die Fördermöglichkeiten für Solarkollektoren, Biomassekessel und Wärmepumpen im Besonderen für den Zeitraum bis Ende 2011 deutlich angehoben.
 
Die Anpassungen gelten sowohl für die Basisförderungen als auch für Bonusförderungen. Teilweise befristete Förderungen werden verlängert, bereits eingestellte Förderungen werden teilweise mit neuen Anforderungen wieder aufgenommen.
 
Förderung von Solarkollektoren:
 
Die Basisförderung für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung wird bis zum 30. Dezember 2011 auf 120 €/m² Kollektorfläche erhöht. Anschließend fällt die Förderung wieder auf ihr ursprüngliches Niveau von 90 €/m².
 
Für den zusätzlichen Austausch eines Heizkessels gegen einen neuen Brennwertkessel wird der bisher befristete Kesseltauschbonus nun unbefristet verlängert. Der Bonus (bislang 400 Euro) beträgt bis zum 30. Dezember 2011 600 Euro, anschließend 500 Euro.
 
In Kombination mit einer  Wärmepumpe oder einem Biomassekessel beträgt der Kombinationsbonus  für solarthermische Anlagen (bislang 500 Euro) nun bis 30. Dezember 2011 ebenfalls 600 Euro, anschließend 500 Euro.
 
Förderung von Biomassekesseln:
 
Die Förderungen für Pelletkessel, wasserführende Pelletöfen, und Holzhackschnitzelanlagen bleiben unverändert. Emissionsarme Scheitholzvergaserkesseln mit einem niedrigen Staubemissionswert von maximal 15 Milligramm pro Kubikmeter werden nun ebenfalls wieder gefördert. Die Anlagen entsprechen damit bereits den ab 2017 geltenden Emissionsgrenzwerten der  Bundes-Immissionsschutzverordnung  (BImSchV) und werden mit pauschal 1.000 Euro bezuschusst.
 
Förderung von Wärmepumpen:
 
Das bisherige Förderniveau von Wärmepumpenheizungen bleibt ungefähr erhalten. Im Zuge einer Überarbeitung der technischen Anforderungen für eine Förderung wurden allerding die erforderlichen Jahresarbeitzahlen abgesenkt. Der Berechnungsmaßstab der Förderung liegt nun die Wärmeleistung der Wärmepumpenheizung und nicht mehr die Wohnfläche zu Grunde.
 
Weitere Informationen finden Sie direkt beim Bundesumweltministerium .