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Die KfW und das Bundesumweltministerium (BMU) haben für weitere fünf Jahre die gemeinsame Förderung von Investitionen zur Wärmeversorgung durch Erneuerbare Energien vereinbart. Gefördert werden große Solarkollektoren, Wärmespeicher, Wärmenetze, Biogasaufbereitungsanlagen, Biomassenanlagen und Tiefengeothermie. Ziel ist es, bis zum Jahr 2020 einen Anteil von 14 % Erneuerbarer Energien am Energieverbrauch für Wärme zu erreichen. Gewerbliche und kommunale Investitionen in Wärmeversorgungen auf Basis erneuerbarer Energien sind dabei ein wesentlicher Baustein. Daher soll an dieser Stelle ein Förderschwerpunkt gesetzt werden. "Der Umbau zu einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Wärmeversorgung durch erneuerbare Energien mindert für Unternehmen und private Verbraucher Preisrisiken der Zukunft. Die geförderten Investitionen substituieren den Einsatz fossiler Brennstoffe, insbesondere Erdöl und Erdgas. Dies schont die Umwelt und vermindert Treibhausgasemissionen - und ist gleichzeitig ein wesentlicher Beitrag zur Technologieförderung und zur Schaffung von Arbeitsplätzen", sagt Dr. Axel Nawrath, Mitglied im Vorstand der KfW Bankengruppe. Die Kombination aus zinsgünstigem KfW-Darlehen zur Finanzierung der Maßnahme während der Bauphase und einem Tilgungszuschuss, der nach planmäßigem Abschluss der Investition die Darlehenssumme verringert, schafft ideale Finanzierungsbedingungen für Anlagen, mit denen mehrere Wärmenutzer oder Dörfer und Stadtgebiete gleichzeitig versorgt werden können. Für Unternehmen ergibt sich ein hohes Einsparpotential, wenn sie ihren Wärmebedarf aus weniger kostenintensiven erneuerbaren Energien decken können. Weitere Informationen zu den Finanzierungskonditionen finden Interessierte unter www.kfw.de/energiewende oder beim KfW-Infocenter unter der Nummer 01801 / 24 11 24.
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Samstag, der 19.05.2012 10:14 Uhr.




