Donnerstag, der 23.02.2012 01:06 Uhr.
Was ist das wert?
PDF Drucken E-Mail
Wozu brauche ich eine Wertermittlung?

Häufige Beispiele sind
  • geplanter Kauf, Verkauf
  • Auseinandersetzung von Miteigentümergemeinschaften, Erbengemeinschaften, Pflichtteilen, Erbersatzansprüchen, Teilungsversteigerungen
  • Wertermittlung von Anfangs- und Endvermögen bei ehelichen Güterständen, Zugewinn
  • Rentabilität von Modernisierungen
  • Versteigerungen, Zwangsverwaltungen
  • Belastungen mit Nießbrauch, Wohnrechten
Wie ist das geregelt?

Der Begriff "Verkehrswert" ist im Baugesetzbuch (BauGB) in § 194 geregelt. Auf der Basis von § 199 BauGB wurden die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und die Wertermittlungsrichtlinien erlassen. Diese Vorschriften sind Stand der Technik bei der Bewertung in Deutschland. Bei Verwendung anderer Berechnungsverfahren muss dies ausdrücklich festgestellt und begründet werden.
Was kostet eine Wertermittlung?

Die Kosten für die Wertermittlung orientieren sich direkt am Wert der Immobilie und umfassen i.d.R. eine Sach- und eine Ertragswertermittlung. Wird nur ein Wert ermittelt, reduzieren sich die angegebenen Kosten:
Wert  Honorar *
 25.000 €  300 €
 50.000 €  425 €
 75.000 €  550 €
 100.000 €  650 €
 125.000 €  750 €
 150.000 €  850 €
 175.000 €  925 €
 200.000 €  1.000 €
 225.000 €  1.075 €
 250.000 €  1.150 €
 300.000 €  1.250 €
 350.000 €  1.350 €
 400.000 €  1.450 €
 450.000 €  1.500 €
 500.000 €  1.600 €
 750.000 €  1.850 €
 1.000.000 €  2.100 €

Der HausinspektorWenn Sie eine kostengünstige Wertermittlung für Ihren Immobilienerwerb suchen,  bieten wir Ihnen eine mündliche Beratung zum Festpreis in Zusammenarbeit mir der Immmobilienberatung Der Hausinspektor an. Wir übernehmen für Sie sogar die Verhandlungen über den Kaufpreis mit dem Veräußerer und begleiten Sie beratend bis zum notariellen Kaufvertrag.

Zu unseren Auftraggebern zählen unter anderen die TÜV Süd Immowert.

* Honorare zzgl. Fahrt- und Nebenkosten und der gesetzl. MwSt.
Die angegebenen Kosten setzen die Verfügbarkeit der notwendigen Gebäudedaten voraus. Für zusätzlich notwendige Maßnahmen, wie z.B. Aufmaße erhöhen sich die genannten Preise abhängig vom Zeitaufwand.
Das Honorar wird vor Lieferung der Wertermittlung berechnet und zur Zahlung fällig. Die Wertermittlung wird erst nach Eingang des zu zahlenden Honorars versandt.