| Wozu brauche ich eine Wertermittlung?
Häufige Beispiele sind
Wie ist das geregelt?
Der Begriff "Verkehrswert" ist im Baugesetzbuch (BauGB) in § 194 geregelt. Auf der Basis von § 199 BauGB wurden die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und die Wertermittlungsrichtlinien erlassen. Diese Vorschriften sind Stand der Technik bei der Bewertung in Deutschland. Bei Verwendung anderer Berechnungsverfahren muss dies ausdrücklich festgestellt und begründet werden. Was kostet eine Wertermittlung?
Die Kosten für die Wertermittlung orientieren sich direkt am Wert der Immobilie und umfassen i.d.R. eine Sach- und eine Ertragswertermittlung. Wird nur ein Wert ermittelt, reduzieren sich die angegebenen Kosten:
Zu unseren Auftraggebern zählen unter anderen die TÜV Süd Immowert. * Honorare zzgl. Fahrt- und Nebenkosten und der gesetzl. MwSt. |
Donnerstag, der 23.02.2012 01:06 Uhr.





