Donnerstag, der 23.02.2012 01:03 Uhr.
Fremdwort HOAI
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Die Regelungen für die Vergütung der Leistungen von Architekten und Ingenieuren, zusammengefasst in der „Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und der Ingenieure“, kurz HOAI, sind sehr kompliziert und für den Bauherrn unverständlich.
Aus diesen Gründen ergeben sich immer wieder Unstimmigkeiten zwischen den Bauherrn und den von ihren beauftragten Architekten oder Ingenieuren.

Wir beantworten mit besonderem Sachverstand Ihre Fragen bei
  • der Bewertung von Architektenleistungen und Honorarrechnungen,
  • der Aufstellung von Honorarrechnungen,
  • der Prüfung von Schlussrechnungen, bzw. bei der Erstellung einer prüffähigen Schlussrechnung
  • der Gestaltung von Verträgen im Hinblick auf die HOAI
  • besonderen Anwendungs- und Abrechnungsfällen:

    1. Mehrere Gebäude
    2. Änderungsleistungen
    3. Bauen im Bestand
    4. Kündigung
Eine Druckfassung der HOAI finden Sie icon hier.