| Anders als bei Autos oder Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von Wohnungen und Häusern nur wenig über deren Energiebedarf. Objektive Informationen sind Mangelware, Vergleichsmaßstäbe fehlen.
Der Energieausweis (früher Energiepass) informiert Verbraucher objektiv, zeigt Einsparpotenziale auf und ermöglicht es, den Energiebedarf von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen. Der Energieausweis soll auf dem Immobilienmarkt zu einem wirksamen Instrument für mehr Transparenz werden. Mit dem Energieausweis-Label soll schon bald so selbstverständlich mit der Energieeffizienz geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist. Informationen für Eigentümer von Gebäuden und Wohnungsunternehmen Nach der Einführung sind Gebäudeeigentümer und Wohnungsunternehmen verpflichtet Miet- und Kaufinteressenten bei der Neuvermietung bzw. beim Verkauf von Gebäuden einen Energieausweis vorzulegen. Die genauen Regelungen wurden in der Energieeinsparverordnung ( Der Energieausweis ermöglicht es Gebäudeeigentümern und Wohnungsunternehmen die energetische Qualität Ihrer Gebäude am Markt darzustellen. Investitionen in die Gebäudehülle oder die Heizungsanlage werden dadurch erstmals für den Mieter vor Abschluss des Mietvertrages sichtbar und erhöhen dadurch die Attraktivität des Gebäudes.
Informationen für Mieter, Käufer und andere Nutzer von Gebäuden
Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen haben ab der Einführung das Recht vor Vertragsabschluss einen Energieausweis einzusehen. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energieausweis vorgelegt werden. Was kostet der Energieausweis? Die Kosten für die Erstellung eines Bedarfsausweises richten sich nach der Größe des Gebäudes bzw. der Anzahl der Wohneinheiten (WE). Bei Büro- und Geschäftshäusern werden 60 qm als eine WE betrachtet:
Selbstverständlich erstellen wir auch die sogenannten Verbrauchsausweise. Auch hier sind die Kosten abhängig von der Objektgröße und betragen ab 30,00 € *. Senden Sie uns hierzu einen ausgefüllten
* Angaben zzgl. Fahrtkosten und der gesetzlichen MwSt. Die angegebenen Kosten setzen die Verfügbarkeit der notwendigen Gebäude- und Anlagendaten voraus. Für zusätzlich notwendige Maßnahmen, wie z.B. Aufmaße, Flächenermittlung, Bauteilerfassung oder Anlagencharakterisierung erhöhen sich die genannten Preise abhängig vom Zeitaufwand. |
Donnerstag, der 23.02.2012 01:03 Uhr.




