| Vor dem Hintergrund des hohen Unfall- und Gesundheitsrisikos bei Bauarbeiten hat der Gesetzgeber zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der auf Baustellen Beschäftigten Vorschriten erlassen, die dem Bauherren eine klar abgegrenzte Verantwortung für Teilbereiche des Arbeitsschutzes bei seinem Bauvorhaben übertragen. Wir lassen Sie mit dieser Verantwortung nicht allein. Nach der Baustellenverordnung (BauStellV) ist der Bauherr verpflichtet zur:
Weiterführende Infos zum Thema können Sie Nach der Berufsgenossenschaftlichen Regel (BGR 128) ist der Bauherr verpflichtet, einen geeigneten Koordinator zu bestellen:
Wir erstellen den Arbeitsschutz- und Sicherheitsplan (A&S-Plan), beraten bei der Planung oder übernehmen diese für Sie. |
Donnerstag, der 23.02.2012 00:59 Uhr.




