Donnerstag, der 23.02.2012 00:59 Uhr.
Sicherheit für Sie
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Vor dem Hintergrund des hohen Unfall- und Gesundheitsrisikos bei Bauarbeiten hat der Gesetzgeber zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der auf Baustellen Beschäftigten Vorschriten erlassen, die dem Bauherren eine klar abgegrenzte Verantwortung für Teilbereiche des Arbeitsschutzes bei seinem Bauvorhaben übertragen. Wir lassen Sie mit dieser Verantwortung nicht allein.

Nach der Baustellenverordnung (BauStellV) ist der Bauherr verpflichtet zur:

  • Ankündigung des Vorhabens bei der Behörde
  • Bestellung eines SiGe-Koordinators
  • Erarbeiten eines SiGe-Plans
  • Erstellen einer Unterlage für spätere Arbeiten

Weiterführende Infos zum Thema können Sie icon hier herunterladen.

Nach der Berufsgenossenschaftlichen Regel (BGR 128) ist der Bauherr verpflichtet, einen geeigneten Koordinator zu bestellen:

  • bei Bauarbeiten, bei denen mit dem Vorhandensein von Gefahrstoffen und kontaminierten Bereichen gerechnet werden muss
  • bei der Sanierung von baulichen Anlagen, die kontaminiert sind
  • bei Maßnahmen zur Brandschadensanierung
  • bei vorausgehenden Arbeiten zur Erkundung von Gefahrstoffen
  • bei Maßnahmen zur Schimmelpilzsanierung

Wir erstellen den Arbeitsschutz- und Sicherheitsplan (A&S-Plan), beraten bei der Planung oder übernehmen diese für Sie.