| Was tut der Architekt? Die Beratung des Bauherrn steht an erster Stelle. Er entwirft und konstruiert den erteilten Auftrag bis ins Detail, holt Angebote ein und überprüft diese sorgfältig. Durch die Bauüberwachung steuert und kontrolliert er den Bauablauf und koordiniert die einzelnen Firmen, deren eingehende Rechnungen er ausführlich prüft. In der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) wird diese Leistung folgendermaßen beschrieben: Das Leistungsbild Objektplanung umfasst die Leistungen der Auftragnehmer für Neubauten, Neuanlagen, Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, raumbildende Ausbauten, Instandhaltungen und Instandsetzungen (HOAI, Anlage 11 zu den §§33 und 38 Abs.2) Ebenso ist die Arbeit des Architekten in der HOAI in folgende „Leistungsphasen“ gegliedert:
Doch damit sind noch nicht alle Leistungen des Architekten genannt, Grundstücksbeurteilung, Finanzierungs- und Steuerhinweise, Gespräche mit Beamten und Stadtrat sowie Teilnahme an Bürgerversammlungen gehören auch zu seinem Arbeitsumfang dazu. Die Vergütung dieser „besonderen Leistungen“ erfolgt auch nach der HOAI. Was tut der Architekt für den Bauherrn? Der Architekt ist Berater und Treuhänder des Bauherrn und wahrt seine Belange. Er entwirft Lösungsmöglichkeiten und setzt somit die Vorstellungen gemeinsam mit dem Bauherrn in Pläne um. Er legt den Bauantrag bei der Behörde vor, schreibt die einzelnen Bauleistungen aus, wirkt bei der Vergabe mit, warnt den Bauherrn vor Fehlentscheidungen und schützt ihn vor Übervorteilungen. Ebenso überwacht er die ausführenden Firmen und Fristen. Durch das Studieren von Fachliteratur und Produktinformationen sowie dem Besuch auf Messen und Seminaren bildet der Architekt sich ständig fort und ist somit der kompetente Partner zur Betreuung des Bauprojektes. Wie findet man „seinen“ Architekten? Bestehende Gebäude sind die beste Werbung für Architekten, durch die Besichtigung vergleichbarer Objekte kann man sich ein Bild davon machen, ob der Architekt zu einem passt. Zufriedene Bauherrn empfehlen auch gerne „ihren“ Architekten weiter. Bei reklamehafter Anpreisung billiger Planungsleistungen sollte man vorsichtig sein, da es sich dabei nicht um einen Architekten handeln kann. Durch Berichte in Fachbüchern, Fachzeitschriften und Zeitungen werden ebenfalls Architekten vorgestellt und über ihre Arbeit, z.B. einen gewonnenen Wettbewerb berichtet. Die Auslobung solch eines Wettbewerbs lohnt sich oftmals, Ziel ist es, mit alternativen Vorschlägen gute Lösungen durch Architekten als Partner für die gestellte Aufgabe zu finden. Der bei der Architektenkammer des Saarlandes gebildete Wettbewerbsausschuss beratet hierbei gerne. (Siehe auch unter „Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe) Wie arbeitet man mit dem Architekten zusammen? In jedem Fall! Denn nur für einen geringen Teil der Gesamtherstellungskosten erhält der Bauherr das gesamte Know How, nämlich alles, was der Architekt an Erfahrung, Praxis, Organisationstalent, Koordinationsvermögen, technischen Wissen, künstlerischer Intuition, Materialkenntnissen und Behördenumgangsroutine zu bieten hat. Der Architekt plant kostensparend, hilft die wirklichen Bedürfnisse kennenzulernen und entwickelt kostengünstige Realisierungen. Dies betrifft sowohl die geschickte Nutzung von Grundrissen als auch den Einsatz einfacher technischer Lösungen. Besonders die Betriebs- und Unterhaltskosten sind dabei kritisch zu betrachten. Durch die ständige Kostenkontrolle bleiben die Ausgaben für den Bauherrn überschaubar, was die ständige Beeinflussung der Ausgaben ermöglicht. Wofür haftet der Architekt? Der Architekt haftet für alle eigenen, von ihm zu vertretenden Planungs- und Überwachungsfehler. Jederzeit ist es ihm möglich, seine Haftpflichtversicherung nachzuweisen, sie dient zur Sicherheit des Bauherrn. Plant der Architekt das Haus alleine? Der Architekt kann die Planung für sämtliche Leistungen übernehmen und ist somit alleiniger Vertragspartner des Bauherrn. Gleichzeitig trägt er die volle Verantwortung für seine Generalplanung. Je nach Größe und Anforderung des Bauprojektes wird der Architekt von einem Statiker und Fachplanern für Elektro, Heizung, Lüftung, Sanitär usw. unterstützt. Zusammen mit dem Bauherrn wird auch entschieden, ob noch zusätzliche Spezialisten, wie z.B. ein Bodengutachter und ein Vermessungsingenieur eingeschaltet werden sollen. Genügt zum Bauen nicht ein Bauunternehmer? Auch ein Bauunternehmer muss Baupläne erstellen lassen, im ungünstigsten Fall plant er selbst. Das bedeutet für den Bauherrn, dass der Bauunternehmer kein unabhängiger Berater ist, da er die Interessen bestimmter Lieferanten verfolgt und somit die Bauüberwachung nicht neutral ausführen kann. Sicherlich machen auch Architekten einmal Fehler, doch fehlt unausgebildeten Planverfassern die Kreativität zum Bauen. So gibt es keine zeitgenössischen Beispiele guter Architektur ohne Architekten. Dies gilt ebenso für Innenraumplanung, Umbaumaßnahmen und Landschaftsplanung, der Fachmann ist nicht zu ersetzen. |
Samstag, der 19.05.2012 09:59 Uhr.




