Samstag, der 19.05.2012 09:55 Uhr.
Zahlungsplan stets nach Baufortschritt
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Dreiviertel aller Bauherren leisten unfreiwillig Vorauskasse

Die Mehrzahl aller Bauherren haben einen Bauvertrag mit einem überzogenen Zahlungsplan unterzeichnet, und ihr Vertragspartner, ein Bauträger oder Schlüsselfertiganbieter, bittet kräftig zur Kasse, bevor die Bauleistungen erbracht sind. Wie überall im Geschäftsleben gilt jedoch auch am Bau: Zahlung Zug um Zug und nach erbrachter Leistung.
Überzogene Zahlungspläne sind im Bauträgergeschäft leider an der Tagesordnung und bergen enorme Gefahren: Muss der Bauträger Insolvenz anmelden, dann hat der Bauherr das Nachsehen. Er bleibt auf einer unfertigen Bauwerk sitzen. "Zudem verliert er das gesamte vorab gezahlte Geld", erläutert Volker König, "denn Bauträger sind in der Regel Gesellschaften mit beschränkter Haftung und haften im Insolvenzfall nur mit dem Gesellschaftsvermögen." Und das deckt in keinem Fall solche die Schäden.

Vor solchen finanziellen Katastrophen schützt den Bauherrn nur ein Zahlungsplan nach nach der MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung). Diese abei sollten folgende Richtwerte zu Grunde gelegt werden:
  • Zum Vertragsabschluss bezahlt der Bauherr nichts.
  • Die erste Rate des Kaufpreises, rund 40 % der Kaufsumme, wird erst nach Fertigstellung des Rohbaus einschließlich der Zimmererarbeiten fällig.
  • Weitere 40 % zahlt der Bauherr Zug um Zug nach der Dacheindeckung und den Dachklempnerarbeiten, nach der abgeschlossenen Rohbauinstallation von Heizung-, Sanitär- und Elektroinstallationen, nach dem Fenstereinbau und der Verglasung, nach den Innenbauarbeiten ohne Beiputz, nach den Estricharbeiten und nach den Fliesenarbeiten im Sanitärbereich.
  • Ist das Haus auch innen bezugsfertig und die Fassade fertiggestellt, dann sind weitere 15 % der Kaufsumme an den Bauträger zu überweisen.
  • Weitere 5 % nach vollständiger Fertigstellung und Beseitigung sämtlicher Mängel.
"Die Schlussrate von 5 %", so König, "sollte der Bauherr als Gewährleistungssicherheit für 5 Jahre einbehalten oder eine Bankbürgschaft über die Summe einfordern." Denn oft treten Schäden erst nach ein paar Jahren auf, aber immer noch innerhalb der Gewährleistungsfrist. Ist die Firma dann nicht mehr am Markt, bleibt der Bauherr auf seinen Schäden sitzen. "Solche Gewährleistungseinbehalte müssen jedoch vor Vertragsabschluss ausgehandelt und im Bauvertrag festgeschrieben werden", rät Volker König.

Nur wer in Etappen bezahlt, der kann sein finanzielles Risiko minimieren. Er bezahlt immer nur, was er für sein Geld bekommen hat. Geht der Bauträger in Konkurs, dann bleibt dem Bauherrn genügend Geld übrig, um andere Handwerker mit den Restarbeiten zu beauftragen. "Seriöse und solvente Bauträger", so weiß Volker König, "haben solche Zahlungsplänen oftmals schon in ihren Verträgen enthalten."

Den Zahlungsplan der MaBV im Detail finden Sie icon hier.