| Dreiviertel aller Bauherren leisten unfreiwillig Vorauskasse
Die Mehrzahl aller Bauherren haben einen Bauvertrag mit einem überzogenen Zahlungsplan unterzeichnet, und ihr Vertragspartner, ein Bauträger oder Schlüsselfertiganbieter, bittet kräftig zur Kasse, bevor die Bauleistungen erbracht sind. Wie überall im Geschäftsleben gilt jedoch auch am Bau: Zahlung Zug um Zug und nach erbrachter Leistung.
Überzogene Zahlungspläne sind im Bauträgergeschäft leider an der Tagesordnung und bergen enorme Gefahren: Muss der Bauträger Insolvenz anmelden, dann hat der Bauherr das Nachsehen. Er bleibt auf einer unfertigen Bauwerk sitzen. "Zudem verliert er das gesamte vorab gezahlte Geld", erläutert Volker König, "denn Bauträger sind in der Regel Gesellschaften mit beschränkter Haftung und haften im Insolvenzfall nur mit dem Gesellschaftsvermögen." Und das deckt in keinem Fall solche die Schäden. Vor solchen finanziellen Katastrophen schützt den Bauherrn nur ein Zahlungsplan nach nach der MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung). Diese abei sollten folgende Richtwerte zu Grunde gelegt werden:
Nur wer in Etappen bezahlt, der kann sein finanzielles Risiko minimieren. Er bezahlt immer nur, was er für sein Geld bekommen hat. Geht der Bauträger in Konkurs, dann bleibt dem Bauherrn genügend Geld übrig, um andere Handwerker mit den Restarbeiten zu beauftragen. "Seriöse und solvente Bauträger", so weiß Volker König, "haben solche Zahlungsplänen oftmals schon in ihren Verträgen enthalten." Den Zahlungsplan der MaBV im Detail finden Sie |
Samstag, der 19.05.2012 09:55 Uhr.




